#46

RE: Seligenporten - A - HR 08/09

in Heimspiel - Auswärtssieg 24.07.2008 17:55
von Andi • Fanrat / Böser www.bhfc.de-Admin ;-) | 18.408 Beiträge

Habs auch schon gelesen, aber war mir echt zu blöd darauf einzugehen. Mal sehen wie es nach dem Spiel aussieht. Könnt ihn ja mit Buhrufen begrüßen und mit Wattebällchen bewerfen


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Gayreuth war sportlich durch, doch B.H.F.C. hat gewonnen!
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#47

RE: Seligenporten - A - HR 08/09

in Heimspiel - Auswärtssieg 24.07.2008 18:03
von schorschla • Weismain-Allesfahrer | 2.878 Beiträge

zaccanti?

ist dass der, der wegen knieproblemen in der vorbereitung schon lang nicht mehr dabei war?


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für manche dinge gibts visacard. ingo walther ist unbezahlbar
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#48

RE: Seligenporten - A - HR 08/09

in Heimspiel - Auswärtssieg 24.07.2008 18:10
von Junior-Hofer • Arbuz | 22.223 Beiträge

@schorschla:
alles Taktik


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Engel sind auch nur Geflügel!
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#49

RE: Seligenporten - A - HR 08/09

in Heimspiel - Auswärtssieg 24.07.2008 18:56
von TimR • Die Ente | 4.558 Beiträge

Zitat von schorschla
zaccanti?

ist dass der, der wegen knieproblemen in der vorbereitung schon lang nicht mehr dabei war?


Gegen Burgkunstadt hat er doch mitgespielt.

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#50

RE: Seligenporten - A - HR 08/09

in Heimspiel - Auswärtssieg 24.07.2008 19:59
von Elch • Seniorenkartenbesitzer | 12.326 Beiträge

Stimmt, alles Taktik ! Außerdem will uns Schorschla doch blos "aushorchen"....

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#51

RE: Seligenporten - A - HR 08/09

in Heimspiel - Auswärtssieg 25.07.2008 01:34
von luckies • Töpener Jung | 2.075 Beiträge

Zaccanti wirds allen zeigen, vorallem den schwulen Gt-Affen...

Und...ja, Holland ist die Müllabfuhr!


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Oberbayern Düsseldorf - The theatre of dreams!



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#52

RE: Seligenporten - A - HR 08/09

in Heimspiel - Auswärtssieg 25.07.2008 16:30
von www.hof99.de • Die Hupe | 1.023 Beiträge

ich erinnere mich noch an ein spiel in dem hat der zaccanti sich die letzten 5 min. verletzt und noch ein tor geschossen.


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http://WWW.HOF99.DE
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#53

RE: Seligenporten - A - HR 08/09

in Heimspiel - Auswärtssieg 25.07.2008 17:10
von Lissi • B.H.F.C. Gründer | 23.919 Beiträge

Zaccanti oho...Zaccanti ohohoho


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Hans Maulwurf Streetware
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#54

RE: Seligenporten - A - HR 08/09

in Heimspiel - Auswärtssieg 25.07.2008 19:23
von Ramses • "Die Schere"/Dauergrantler | 8.397 Beiträge

Zitat von http://www.hof99.de
ich erinnere mich noch an ein spiel in dem hat der zaccanti sich die letzten 5 min. verletzt und noch ein tor geschossen.


Der war meines Wissens nach (Theo, Hilfe), die letzten 20 Minuten verletzt (gebrochener Fußzeh) und hat gegen den WFV in der letzten Minute das 2-0 erzielt. Die war unter dem besten Trainer ever. Bernd Keil hat eine makelose Bilanz: 1 Spiel als Cheftrainer, ein Sieg als Cheftrainer. Solche Typen brauchen die Bayern. Auch wie Michael Voigt in der letzten Saioson. Über beide kann man sagen: Ich kam, sah und siegte...


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15.04.2008 DERBYSIEG
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#55

RE: Seligenporten - A - HR 08/09

in Heimspiel - Auswärtssieg 25.07.2008 22:19
von www.hof99.de • Die Hupe | 1.023 Beiträge

jo 20 minuten. wusste die zeit nicht mehr genau und wollte halt nicht übertreiben.


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http://WWW.HOF99.DE
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#56

RE: Seligenporten - A - HR 08/09

in Heimspiel - Auswärtssieg 26.07.2008 07:43
von passant • 18.059 Beiträge

so, für alle, die da runterfahren - n bißchen was zum schmunzeln...

Sicherheitsvorschriften

Anordnungen

Vollzug des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes ( LStVG)
Bayernligaspiel des SV Seligenporten gegen SpVgg Bayern Hof
am 26. Juli 2008


I.

Der SV Seligenporten, vertreten durch Herrn 1. Vorsitzenden Walter Eisl, veranstaltet

am Samstag, den 26. Juli
ein Bayernligaspiel

gegen SpVgg Bayern Hof auf seinem Sportgelände an der Hauptstraße 50 in Seligenporten.


Die Veranstaltungsanzeige ist rechtzeitig eingegangen. Sie ist damit nicht genehmigungs-bedürftig (Art. 19 Abs. 3 Satz 1 LStVG).

II.

der Markt Pyrbaum trifft nach Art. 19 Abs. 5 LStVG folgende

Anordnungen:

1. Aufenthalt, Eingangskontrolle

(1) In der Sportanlage dürfen sich bei dem angezeigten Freundschaftsspiel nur Personen aufhalten, die eine gültige Eintrittskarte oder einen sonstigen Berechtigungsausweis mit sich führen oder die ihre Aufenthaltsberechtigung für die Veranstaltung auf eine andere Art nachweisen können.

(2) Jeder Besucher/jede Besucherin ist beim Betreten der Sportanlage und auf Verlangen auch in der Sportanlage verpflichtet, dem Ordnungsdienst und den Bediensteten der Polizei seine/ihre Eintrittskarte oder seinen/ihren Berechtigungsausweis auf Verlagen vorzuzeigen und zur Überprüfung auszuhändigen.

(3) Der Ordnungsdienst ist berechtigt, Personen – auch durch den Einsatz technischer Hilfsmittel – daraufhin zu untersuchen, ob sie aufgrund von Alkohol- und Drogenkonsum oder wegen des Mitführens von Waffen oder von gefährlichen Sachen ein Sicherheitsrisiko darstellen. Die Untersuchungsberechtigung erstreckt sich auch auf mitgeführte Gegenstände.

(4) Personen, die ihre Aufenthaltsberechtigung nicht nachweisen können, und Personen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen, sind zurückzuweisen und am Betreten der Sportanlage zu hindern. Dasselbe gilt für Personen, gegen die ein Stadionverbot ausgesprochen worden ist.



2. Verhalten der Besucher/Besucherinnen in der Sportanlage

(1) In der Sportanlage hat sich jeder Besucher/jede Besucherin so zu verhalten, dass keine andere Person gefährdet, geschädigt oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird.

(2) Es ist verboten:

1. in einem erkennbar berauschten Zustand die Sportanlage zu betreten;

2. Bereiche zu betreten, die nicht für Zuschauer/Zuschauerinnen zugelassen sind;

3. nicht für den allgemeinen Gebrauch vorgesehene Bauten und Einrichtungen, insbesondere Zäune, Mauern, Umfriedungen der Spielflächen, Beleuchtungsanlagen, Masten aller Art und Dächer zu besteigen oder zu übersteigen;

4. in den Zugängen sowie Auf- und Abgängen zu den Besucherplätzen oder in den Rettungswegen unbefugt zu sitzen oder zu stehen;

5. Gegenstände auf Spielflächen oder in Besucherbereiche zu werfen;

6. sperrige Gegenstände wie Leitern, Hocker, oder Kisten in die Sportanlage mitzubringen;

7. aus zerbrechlichem, splitterndem oder besonders hartem Material hergestellte Gegenstände, z.B. Glasflaschen, Becher, Krüge oder Dosen mitzubringen;

8. Behältnisse mit schädlichem Inhalt, Substanzen, die ätzen oder färben oder Gegenstände mitzubringen, die als Hieb-, Stoß- oder Stichwaffen oder Wurfgeschosse verwendet werden können oder Waffen sowie Fahnenstangen oder Transparentstangen mitzubringen, die länger als 1 m oder einen Durchmesser von mehr als 3 cm haben;

9. Tiere bei Sport- oder Kulturveranstaltungen mitzuführen;

10. pyrotechnische Gegenstände aller Art mitzuführen, abzubrennen oder abzuschießen sowie offenes Feuer jeglicher Art zu entfachen;

11. bauliche Anlagen, sonstige Einrichtungen oder Wege zu beschriften, zu bemalen oder zu bekleben;

12. die Sportanlagen durch Wegwerfen von Sachen oder in sonstiger Weise zu verunreinigen oder außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten;

13. alkoholische Getränke aller Art mitzubringen,

14. Laser-Pointer mitzubringen,

15. schallerzeugende Geräte (z.B. Megaphone, Sirenen, Pressluftfanfaren) mitzuführen oder zu betreiben,

16. gewaltverherrlichendes, rassistisches, fremdenfeindliches, rechts- oder linksradikales Propagandamaterial mitzuführen, gewaltverherrlichende, rassistische, fremdenfeindliche, rechts- oder linksradikale Parolen zu äußern oder zu verbreiten, zu Gewalttaten gegen Personen oder Sachen aufzurufen sowie Bevölkerungsgruppen durch Äußerungen oder Gesten zu diskriminieren.

(3) Soweit auf der Eintrittskarte ein besonderer Platz angegeben ist, darf für die jeweilige
Veranstaltung nur der angegebene Platz eingenommen werden.


3. Pflichten des Veranstalters

(1) Der Veranstalter darf als Gesamtzahl nur so viele Personen zur jeweiligen Veranstaltung zulassen, dass die nach den baurechtlichen Bestimmungen festgelegte Personenzahl nicht überschritten wird. In die Gesamtzahl einzurechnen ist das für die Durchführung der Veranstaltung erforderliche Personal.

(2) Die Ordnung in der Sportanlage ist aufrecht zu erhalten; die vorgenannten Anordnungen und Regelungen sind durchzusetzen.

(3) Erkennbar Berauschte sind aus der Sportanlage zu verweisen, wenn durch deren Verhalten eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu befürchten ist.

(4) Vor Beginn des Besuchereinlasses ist dafür zu sorgen, dass sämtliche Ausgänge und Notausgänge in voller Breite frei und ungehindert benutzbar sind und dieser Zustand bis zum Verlassen des letzten Besuchers/der letzten Besucherin aufrechterhalten bleibt.

(5) Durch frühzeitigen Einlass der Besucher/Besucherinnen sind vermeidbare Ansammlungen außerhalb der Sportanlagen und damit mögliche Störungen zu vermeiden.

(6) Ergibt sich bereits im Kartenvorverkauf eine ausverkaufte Sportanlage, so ist auf diese Situation über die örtlichen Medien aufmerksam zu machen.

(7) Für die Veranstaltung ist vom SV Seligenporten, wie in der Sicherheitsbesprechung am 07.07.2008 mit den Ordnungsbehörden vereinbart, je 200 Besucher ein professioneller Ordner/Ordnerinnen einzusetzen, der einem qualifizierten und zugelassenen Sicherheits-
dienst angehört. Die Ordnungskräfte müssen als solche gekennzeichnet und gut erkennbar
sein. Sie sind vom Veranstalter vor der Veranstaltung ausführlich in ihre Aufgaben einzu-
weisen.

(8) Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass sich die notwendigen eingesetzten Sanitätsdienstkräfte ab Einsatzbeginn an den ihnen zugewiesenen Plätzen aufhalten und ihre Verfügbarkeit bis zur Leerung der Sportanlage ständig gewährleistet ist.

(9) Für die Besucher sind ausreichend Parkplätze zur Verfügung zu stellen. Bei einem geschätzten Besuch von 800 Gästen sind dies 400 Parkplätze. Für den Bedarfsfall sind Aus-
weichparkplätze vorzuhalten, die rechtzeitig vor dem Spiel ebenfalls noch genutzt werden
können. Damit ein reibungsloses Parken gewährleistet ist, sind ausreichend gut erkennbare Parkplatzeinweiser einzusetzen. Für das Parken stehen die am 21.07.2008 vor Ort zwischen dem SV Seligenporten, der Polizei und dem Markt Pyrbaum besprochenen Parkplätze und Parkmöglichkeiten zur Verfügung. Für den Bedarfsfall sind weitere Parkplätze (z.B. Reitplatz)
vorzuhalten.

(10) Verkehrsregelungen (z.B. Halteverbote etc.) sind vom Veranstalter mit den zuständigen
Behörden abzuklären.

(11) Für die Anhänger der Gastmannschaft ist im Stadion ein baulich abgetrennter Gäste-bereich einzurichten. Dieser darf nur über einen gesonderten Eingang zu betreten sein. Ebenso sind in diesem „Gästebereich“ in ausreichender Zahl Toiletten aufzustellen. Die Gästefans sind von den eingesetzten Ordnern in den Gästebereich zu leiten. Das Wechseln von Gäste-Fans in andere Bereiche ist durch gezielt platzierte Ordner zu verhindern. Für den Einsatz der Ordner
gelten die am 21.07.2008 zwischen dem Sicherheitsbeauftragten des SVS, der Polizei-inspektion Neumarkt und dem Markt Pyrbaum getroffenen Absprachen.

(12) Verantwortlich für die Einhaltung der Anordnungen unter Nr. 4 sowie etwaiger Anweisungen ist der vom SV Seligenporten benannte Sicherheitsbeauftragte Herr Richard Forster (Handy 0176/60808197, Tel. 09180/9405-14, Fax 09180/9405-25) . Ihm wird auferlegt, während der Betriebszeiten anwesend und jederzeit erreichbar zu sein. Bei Abwesenheit ist gegenüber den Ordnungsbehörden rechtzeitig ein verantwortlicher Vertreter namentlich zu benennen.


4. Ausnahmen, Anordnungen für den Einzelfall

(1) Im Einzelfall können aus wichtigen Gründen Ausnahmen von den Bestimmungen dieser Verordnung zugelassen werden.

(2) Zur Verhütung von Gefahren können für den Einzelfall weitergehende Anordnungen erlassen werden.

(3) Die Veranstalter/Veranstalterinnen und Besucher/Besucherinnen haben den Anordnungen der zuständigen Behörden Folge zu leisten. Die Besucher/Besucherinnen haben Anordnungen des Ordnungsdienstes sowie des Sportanlagensprechers/der Sportanlagensprecherin zu beachten.


III. Anordnung der sofortigen Vollziehung

Die sofortige Vollziehung der Nr. II dieses Bescheides wird angeordnet.

IV.

Die Kosten des Verfahrens hat der Veranstalter zu tragen. Die Gebühr für diesen Bescheid wird auf 15,00 EURO festgesetzt. Die Gebühr ist am 28. August 2008 zur Zahlung fällig. Sie ist auf eines unserer Konten zu überweisen oder in der Marktkasse einzuzahlen.

Gründe:

Zu Ziffer I:
Der Veranstalter hat für den 26. Juli 2008 die Durchführung eines Bayernligaspieles angezeigt. Es werden bis ca. 800 Besucher erwartet. Die Anmeldung der Veranstaltung erfolgte rechtzeitig.
Zu Ziffer II:
Die getroffenen Anordnungen sind zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sachgüter oder zum Schutz vor erheblichen Nachteilen oder erheblichen Belästigungen für die Allgemeinheit oder Nachbarschaft (vgl. Art. 19 Abs. 5 Satz 1 i.V.m. Art. 19 Abs. 4 Satz 1 LStVG) erforderlich. Sie beugen Beeinträchtigungen der genannten Schutzgüter vor, die erfahrungsgemäß bei Veranstaltungen dieses Zuschnitts auftreten könnten. Die Anordnungen wurden in enger Zusammenarbeit mit den verschiedenen zuständigen Fachstellen erarbeitet (siehe hierzu auch Protokoll des Landratsamtes Neumarkt i.d.OPf. über das Sicherheitsgespräch am 07. Juli 2008). Sie werden dem Veranstalter entsprechend Art. 36 Abs. 2 Nr. 4 BayVwVfG aufgegeben.

Zu Ziffer III:
Die Anordnung der sofortigen Vollziehung erfolgte im besonderen öffentlichen Interesse, soweit es um die Anordnungen unter Ziffer II geht. Bei Anordnungen zur Abwehr von Gefahren von gewichtigen Schutzgütern überwiegt wegen der Dringlichkeit des Einschreitens der Behörde das Vollzugsinteresse das Suspensivinteresse des Betroffenen. Andernfalls bestünde die Besorgnis, daß sich die mit der Anordnung bekämpfte Gefahr realisiert, bevor es zu einer gerichtlichen Entscheidung über die Anordnung kommt (vgl. Kopp, VwGO, 7. Auflage 1988, Rdnr. 54 zu § 80).

Zu Ziffer IV:
Die Kostenentscheidung beruht auf Art. 1, 2, 6, 8 und 13 des Kostengesetzes und Tarif-Nr. 2.II.1/3 des dazu ergangenen Kostenverzeichnisses sowie auf Art. 22 des Kostengesetzes i.V.m. §§ 1, 2, 3 und 4 der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis des Marktes Pyrbaum i.V.m Tarif-Nr. 110 des hierzu ergangenen Kostenverzeichnisses.

Zu Ziffer I – IV:
Die sachliche Zuständigkeit des Marktes Pyrbaum ergibt sich aus § 1 Abs. 4 Satz 1 GewV, Art. 6, Art. 19 Abs. 5 und Art. 23 Abs. 1 LStVG, die örtliche Zuständigkeit aus Art. 3 Abs. 1 Nr. 1 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes.


Hinweise:
Verstöße:

1. Es wird darauf hingewiesen, dass die Nichterfüllung von Auflagen dieses Bescheides

a) zu Anordnungen der Sicherheitsbehörden und zu Polizeimaßnahmen führen,
b) zu Mitteilungen an die Sicherheitsbehörden zwecks Verwertung bei künftigen
Erlaubnisanträgen dieser Art und
c) zur Belegung von Geldbußen führen kann.

2. Durch diesen Bescheid werden Genehmigungen nach anderen Rechtsvorschriften nicht ersetzt. Die Veranstalter haben entsprechende Erlaubnisse, Genehmigungen oder Zulassungen zusätzlich unverzüglich einzuholen.

3. Die Veranstalter haben darauf zu achten, dass Privatgrundstücke, für die keine Einverständniserklärung der Eigentümer vorliegt, nicht in Anspruch genommen werden.

4. Verstöße gegen die Anordnungen können als Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße verfolgt werden (Art. 19 Abs. 8 und Art. 23 Abs. 3 LStVG).


Zuwiderhandlungen

Ordnungswidrig handelt und mit Geldbuße belegt werden kann, wer

1. ohne gültige Eintrittskarte oder sonstigen Nachweis der Aufenthaltsberechtigung in der Sportanlage aufhält,

2. in einer der Sportanlagen durch sein/ihr Verhalten andere gefährdet oder schädigt,

3. den Anordnungen über das Verhalten in der Sportanlage zuwider handelt,

4. mehr als die höchstzulässige Besucherzahl zulässt,

5. die Ordnung in der Sportanlage nicht aufrecht erhält oder die mit diesem Bescheid getroffenen Anordnungen nicht durchsetzt, obgleich die öffentliche Sicherheit und Ordnung durch deren Verletzung gestört wird,

6. erkennbar Berauschte, die durch ihr Verhalten die öffentliche Sicherheit und Ordnung stören, nicht aus der Sportanlage verweist,

7. nicht dafür sorgt, dass sämtliche Ausgänge und Notausgänge in voller Breite frei und ungehindert benutzbar sind und dieser Zustand bis zum Verlassen des letzten Besuchers/der letzten Besucherin aufrecht erhalten bleibt,

8. nicht geeignete Ordner/Ordnerinnen oder Ordner/Ordnerinnen in berauschtem Zustand einsetzt,

9. als Veranstalter/als Veranstalterin nicht dafür Sorge trägt, dass sich die Sanitätsdienstkräfte an den ihnen zugewiesenen Plätzen aufhalten und ihre Verfügbarkeit bis zur Leerung der Sportanlage nicht ständig gewährleistet ist,

10. den Veranstalter/die Veranstalterin oder den Beauftragten/die Beauftragte der Polizei auf deren Anforderung nicht benennt oder als Verantwortlicher/Verantwortliche der Polizei nicht zur Verfügung steht,

11. Anordnungen nach Nr. II Ziffer 2 dieses Auflagenbescheides nicht nachkommt.


Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Regensburg, Haidplatz 1 in Regensburg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Markt Pyrbaum) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.


Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:

- Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007 (GVBl S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Vollzugs des LStVG abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen.
- Die Klageerhebung in elektronischer Form (z.B. durch E-Mail) ist unzulässig.
- [Sofern kein Fall des § 188 VwGO:] Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den
Verwaltungsgerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten.






Guido Belzl
1. Bürgermeister







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"Nur wer lernt Mauern zu bauen, weiß auch wie man sie einreißt"
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#57

RE: Seligenporten - A - HR 08/09

in Heimspiel - Auswärtssieg 26.07.2008 09:04
von Inferno-Grüne-Au • Kronacher / Bimmelbahnfan | 16.541 Beiträge

Ich wünsche euch allen viel Spaß da unten!! Kommts mir ja mit nem Sieg wieder nach Hause!!

Ich mach mich jetzt für die Hochzeit fertig!


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Primitiv ist geil !!


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#58

RE: Seligenporten - A - HR 08/09

in Heimspiel - Auswärtssieg 26.07.2008 10:56
von Ramses • "Die Schere"/Dauergrantler | 8.397 Beiträge

Es wäre mal interessant, ob sich auch nur ein Ordner diesen Schmarrn durchgelesen geschweige denn alles, was da drinne steht, dann auch im Kopf hat. Die Spinnen, die Römer...


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15.04.2008 DERBYSIEG
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#59

RE: Seligenporten - A - HR 08/09

in Heimspiel - Auswärtssieg 26.07.2008 12:52
von Bertold • Joker | 271 Beiträge

Warum sitzt Ramses eigentlich nicht im Fanbus?

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#60

RE: Seligenporten - A - HR 08/09

in Heimspiel - Auswärtssieg 26.07.2008 12:56
von Veit • Münchener ohne Speckgürtel | 2.251 Beiträge

Die Hofer Bayern siegen (leider!!!) nicht in Seligenporten,vielleicht (hoffentlich!!!) dafür an anderen Orten...

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