da irrst du, schorschla
eine Hauptsacheentscheidung wäre nur dann gefallen, wenn es zur mündlichen Verhandlung gekommen wäre. Also nur dann, wenn z.B. der BFV der einstweiligen Verfügung nicht zustimmen hätte wollen.
Und glaub mir, wenn der BFV nur die geringste Chance gesehen hätte, wäre er vor Gericht gezogen... und wahrscheinlich gegen noch mehr rechtsstaatliche Prinzipien verstoßen...
Es hätte lediglich gereicht, wenn der BFV öffentlich die Entscheidung des Landgerichts Hof akzeptiert hätte. Eine Verhandlung mit "Rücknahme des Punktabzugs" (komisch, von der 1.000,00 Euro Strafe fehlt jede Silbe...) war überflüssig wie ein Kropf.
Und nocheinmal: NACH dem Spiel ist kein Becher geflogen. Aber hätten die BFV-Möchtegernrichter nicht gegen die rechtstaatlichen Prinzipien verstoßen (Berücksichtigung von Beweismaterial, in diesem Fall Fernsehaufzeichnung) dann wüssten die das auch!