
RE: Konsequenzen des Schmierentheaters
in Die Fanecke 28.06.2011 12:00von Ziege • Spotzer | 12.892 Beiträge
Jockl, du hast die Problematik auf den Punkt gebracht und mit einem Satz beschrieben.
Vielleicht kapieren es jetzt einige Köpfe 50 km südlich von uns, dass das Landgericht nicht das Strafmaß abänderte (was einen Eingriff in die Verbandsautonomie bedeutet hätte) sondern lediglich auf Verstöße gegen rechtsstaatliche Prinzipien reagierte!
Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit Radius null – und das nennen sie ihren Standpunkt.
Albert Einstein

RE: Konsequenzen des Schmierentheaters
in Die Fanecke 28.06.2011 13:50von schorschla • Weismain-Allesfahrer | 2.878 Beiträge

RE: Konsequenzen des Schmierentheaters
in Die Fanecke 28.06.2011 13:57von Andi • Fanrat / Böser www.bhfc.de-Admin ;-) | 18.408 Beiträge
der Versuch einen Bierbecher zu werfen ist strafbar? Wenn der Versuch "klappt", wem entsteht dann ein Schaden? Wer muss dafür haften?
Muss immer der einheimische Verein zahlen oder der Verein, dem der Werfer zugeordnet werden kann?
Schorschla: wenn ich versuche Dir eine reinzuhauen, DIch aber nicht treffe wird mich wohl kaum eine versuchte Körperverletzung erwarten!?
Außerdem: besoffen Autofahren ist ja an sich schon ein Vergehen, das natürlich umso heftiger zuu sehen ist, wenn dabei ein Unfall passiert. Es IST bereits eine "Tat". So lange ich trinke aber die Autotür nicht aufbekomme oder den Schlüssel nicht finde, kann mir keiner was!
Frauenfussball ist wie Pferderennen mit Eseln

RE: Konsequenzen des Schmierentheaters
in Die Fanecke 28.06.2011 14:47von Junior-Hofer • Arbuz | 22.223 Beiträge
@Andi:
Grundsätzlich ist auch der Versuch einer Körperverletzung strafbar (§ 223 (2) StGB). Es sei denn, du drehst das so, dass du im letzten Moment davon abgelassen und absichtlich vorbeigehauen hast, das wäre dann quasi der Rücktritt vom Versuch (§ 24 (1) StGB).
"Als ob ne Zivilklage gegen ein Sportgerichtsurteil was bringen würde." (Danish Dynamite, Gay-Forum, 21.04.2011)

RE: Konsequenzen des Schmierentheaters
in Die Fanecke 28.06.2011 15:22von schorschla • Weismain-Allesfahrer | 2.878 Beiträge
andi:
haftbar ist generell der sogenannte störer. das kann ein zustands- oder ein handlungsstörer sein.
im falle eines becherwurfes ist grundsätzlich einiges verbandsrechtliches zu erklären - ich gehe jetzt davon aus, dass die personalien des werfenden (handlungsstörer) bekannt sind.
dieser kann entweder mitglied des "ihm zuzurechnenden vereins" (amtsdeutsch!) oder nichtmitglied sein.
ist er mitglied, kann er seitens des betreffenden sportverbandes (hier: bfv) PERSÖNLICH zur rechenschaft gezogen werden. soll heißen: das sportgericht kann den handlungsstörer zu einer geldstrafe verurteilen. diese wird allerdings dem verein aufgebrummt (satzungsrechtliche geschichte). es kommt also ein urteil: "herr handlungsstörer wird zu einer geldstrafe in höhe von x euro unter haftung des vereins spvgg bayern hof verurteilt"
soll heißen: der handlungsstörer (zukünftig der einfachkeithalber bamberger zottel genannt) ist aussen vor. der verein ist erst einmal in der bringschuld (zahlung der geldstrafe an den verband). der verein wird dann privatrechtlich versuchen, die strafe vom bamberger zottel (handlungsstörer) einzufordern.
möglichkeit 2 ist die, dass bamberger zottel kein vereinsmitglied ist. dann wird das sportgericht in seinem urteil zwei möglichkeiten haben.
1. personalien sind bekannt. urteilstext: "herr bamberger zottel ist kein mitglied der spvgg bayern hof. er ist unzweifelhaft dem fanspektrum der spvgg bayern hof zuzuordnen. der verein spvgg bayern hof wird aufgrund des verhaltens von bamberger zottel zu einer geldstrafe in höhe von x euro verurteilt."
---> damit sind wir beim zustandsstörer. die spvgg bayern hof bietet leuten an, in ihrem stadion fußball zu schauen. und ist damit für das verhalten dieser leute in ihrem stadion verantwortlich. und ggf. daher auch zur rechenschaft zu ziehen.
damit kämen wir zu möglichkeit 2.
die personalien sind nicht bekannt. urteilstext: "das verhalten von zweifelsfrei dem spektrum von anhängern der spvgg bayern hof zuzuordnenden personen .... die spvgg bayern hof ist daher zu einer geldstrafe in höhe von x euro zu verurteilen."
somit hätten wir das verhältnis handlungsstörer - zustandsstörer im bereich eines fußballstadions denke ich nachvollziehbar geklärt.
rechtsstaatliche grundsätze erlauben es gerichten und behören sowohl gegen den handlungs- als auch gegen den zustandsstörer vorzugehen.
einzig die anderen rechtsstaatlichen grundsätze sind dabei zu beachten (ggf. auch die verhältnismäßigkeit).
so.
jetzt habe ich die konstellation, dass ein sportgericht unter abwägung aller tatsachen (verhältnismäßigkeit!) zu dem schluß kommt, dass geldstrafen gegen den verein spvgg bayern hof nicht mehr ausreichen und ein punktabzug notwendig sei.
dann haben wir ein problem:
die unterscheidung des handlungs- und des zustandsstörers ist damit nicht mehr gegeben.
ich kann bamberger zottel keine drei punkte abziehen. ich könnte ihm höchstens die haare schneiden (was ja ggf. noch als belohung anzusehen sein könnte!).
ergo: muss ich dem verein die punkte abziehen.
so funktioniert einfach der rechtsstaat.
in dem von dir (andi) angedachten fall:
wenn ein bayreuth anhänger auswärts einen becher wirft:
zustandsstörer spvgg bayern hof (es gibt bierbecher, kein ordnungsdienst o. ä.).
handlungsstörer anhänger spvgg bayreuth (becherwurft).
strafmaß:
spvgg bayern hof als zustandsstörer.
spvgg bayreuth als handlungsstörer (ggf. des werfers ---> siehe oben)
für manche dinge gibts visacard. flo wurster ist unbezahlbar


RE: Konsequenzen des Schmierentheaters
in Die Fanecke 28.06.2011 17:27von Elch • Seniorenkartenbesitzer | 12.326 Beiträge
In keinem der "besagten" Spiele hatte das fürchterliche geschehen am Spielfeldrande auch nur ansatzweise EINFLUSS auf den Spielverlauf.
Der Becherwurf gegen Rain/Lech folgte nach einer roten Karte GEGEN Bayern Hof kurz vor Schluß, da stand es 1:1 (Endergebniss!!). Der "versuchte" Becherwurf gegen Ingolstadt II (wenn ich nicht irre...) passierte NACH dem Abpfiff.
Und der Versuch, den Linienrichter in Regensburg zu ERTRÄNKEN kann wohl nur als Versehen gewertet werden, da dies unmittelbar nach dem zweiten Tor der Hofer passierte, hier wohl eher aus f r e u d e als aus a b s i c h t !!!!
Da darf es mir doch erlaubt sein, über den Abzug der Punkte richtig, aber so richtig sauer zu sein ! Deshalb sollten alle, aber auch wirklich alle, die Bayern Hof jetzt schief ansehen, mal überlegen, warum !!!!
Mit Verlaub, da tut mir echt der A...h weh !!

RE: Konsequenzen des Schmierentheaters
in Die Fanecke 28.06.2011 17:35von sir_langi • Zaungast | 2.672 Beiträge
-------------------------------------Viele Leute sagen, es sei fünf vor zwölf, aber das stimmt nicht.-------------------------------
-------------------------------------------------Es ist nicht fünf vor zwölf, sondern es ist 5 Uhr 45!------------------------------------
-----------------------------------------------------...und was da passiert, das wissen wir ja.-------------------------------------------


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