Da verwechselst du aber ganz entscheidende Dinge, nämlich die Folgen der Tat mit denen der Strafe. Wenn der Rotfahrer befürchten müsste, durch das Fahrverbot z. B. seinen Arbeitsplatz zu verlieren, kann und wird ein guter Richter da drauf verzichten und stattdessen vielleicht die Geldstrafe erhöhen. Bei der Verhängung eines Punktabzugs sind solche Erwägungen aber gar nicht möglich, deshalb darf es ihn meiner Meinung nach ganz einfach nie geben.
Es ärgert mich immernoch, dass 60 München über den Punktabzug lacht, durch den sie nicht mal einen Tabellenplatz verloren haben, und Bielefeld gar die ganze "Strafe" lächerlich macht, indem sie mit dem "Vergehen" einfach so lange warten, bis die "Strafe" keine mehr ist, und wir hätten absteigen sollen.