prinzipiell ist es ja auch so, dass eine erfolgreiche Markeneintragung NICHT zur Folge hat, dass man automatisch die Rechte auch hat. Die Eintragung erfolgt ohne großartige Prüfung, was ja auch nicht möglich ist. Nur wenn es dann zum Konflikt kommt kann es sein, dass durch eine Art Gewohnheitsrecht (so habe ich es verstanden, bin ja kein Jurist) die Markeneintragung als nichtig herausstellen kann. Wie hier eben mit diesem Fussballverein. Glaube bei Vereinen ist es relativ klar, weil Vereine mit den Wappen in Erscheinung getreten sind und es klar ist, dass der Verein zuerst da war bzw. sich das Wappen gegeben hat. Eine Eintragung macht dann nur Sinn, um anderen Leuten die Verwendung eines Wappens verbieten zu können, aber sich eine Marke zu Unrecht eintragen zu lassen, die eben noch verwendet wird, ist nicht so klug.
Dennoch hinkt die Argumentation des Vereins dahingehend, indem sie sagen, sie hätte das Wappen ja erstellt. Das alleine reicht nocht nicht. Denn wenn ich zuhause mir einen Schriftzug/Logo erstelle, das nicht anmelde und auch nicht mit diesem Logo in Erscheinung trete, könnte der Vorteile haben, der das Logo zuerst anmeldet, weil nicht so einfach zu beweisen ist, wer es denn nun erstellt hat.