Junior-Hofer: "Du schränkst mein Recht auf Meinungsäusserung unter dem Deckmantel der Demokratie ein,und unterstellst mir indirekt Volksverhetzung,nur weil ich das Plakat als gelungen bezeichne."
Erstens äußerst Du keine politische "Meinung", sondern Du diskriminierst Menschen anderer Hautfarbe.
Zweitens unterstelle ich Dir keine Volksverhetzung, weil das hier den Tatbestand nicht erfüllt. Ich habe nur ein Beispiel zur Illustration der Mechanismen bei der Anwendung des GG gewählt.
Drittens schränke ich gar nichts ein. Ich finde das NPD-Plakat hier in einem Fußballforum vollkommen deplaziert. Und weil Du es reingestellt hast, wirst Du schon mit meiner Kritik leben müssen.
Junior-Hofer: "Solange die NPD eine verfassungskonforme Partei ist,dürfte das Plakat schon in Ordnung gehen."
Falsch. Nur weil eine Partei nicht verboten ist, ist auch nicht automatisch auch alles, was sie veröffentlicht, grundgesetzkonform.
Junior-Hofer: "Denn Demokratie ist,auch die Meinung andersdenkender zu tolerieren."
Richtig. Aber nur, solange sich die "Meinung" innerhalb des grundgesetzlich geschützen Meinungsspektrums bewegt. Hier liegt jedenfalls ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 3 GG vor.