@ Alex
Aber diese Regel gibt es schon irgendwie.. Wobei ich die genauen Regelauslegungen nicht kenne.
Aber da könnte uns schorschla bestimmt weiterhelfen??

Irgendwie kann ich es aber nicht glauben,
das bei einer erneuten Absage wegen Unbespielbarkeit des Platzes, bzw Sperrung der sportlichen Stätte
durch das Sportamt BT (oder wie diese Sesselfurzer auch richtig heißen) das Heimrecht,
und dadurch ja auch die Einnahmen (Eintrittsgelder/kulinarische Gelder) an den Gegner gehen würden?
Was kann in diesem Falle die Spvgg Bayreuth für das schlechte Wetter??
Wobei, zu wünschen wäre es.....


