Könnte höchstens der Satz direkt oben drüber zutreffen. §41 (6):
"Die Einstellung des Spielbetriebes ist dem zuständigen Spielleiter unverzüglich mitzuteilen. Der Verein kann auf Antrag in dem darauffolgenden Spieljahr in die unterste Spielklasse eingereiht werden."
Das hieße dann tatsächlich, dass der Spielbetrieb aufrechterhalten werden muss, um das zu vermeiden.
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Bayern Hof II gehört in die Regionalliga-Reserverunde!