Das einzige was ich gefunden hab:
(Quelle http://www.bfv.de)
§ 41 a Verein in Insolvenz
(1) Die klassenhöchste Herren- oder Frauen-Mannschaft eines Vereins, über dessen Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet oder bei dem die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wird, gilt als Absteiger in die nächste Spielklasse und rückt insoweit am Ende des Spieljahres an den Schluss der Tabelle. Die Anzahl der aus sportlichen Gründen absteigenden Mannschaften vermindert sich entsprechend.
(2) Die von einer solchen Mannschaft ausgetragenen oder noch auszutragenden Spiele werden nicht gewertet. Dies gilt nicht, wenn die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder seine Ablehnung nach dem letzten Spieltag, aber vor Ende des Spieljahres (30.06.) getroffen wird.
(3) Scheidet diese Mannschaft vor oder während der laufenden Spielzeit aus dem Spielbetrieb aus, gelten die für diesen Fall vorgesehenen Bestimmungen des für die jeweiligen Spielklasse zuständigen Verbandes.
(4) Vorstehende Bestimmungen gelten nicht für die Vereine und Kapitalgesellschaften der Lizenzligen.
Hilft aber nicht wirklich weiter...
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