Zitat
In dieser Situation kam es laut Polizei zu einem besonders bemerkenswerten Vorfall: Eine Schweinfurterin schubste ihren 9-jährigen Sohn während der Einsatzstockmaßnahme in die Polizeikette. Der betroffene Beamte konnte dabei gerade noch rechtzeitig seinen Einsatzstock wieder zurückziehen. Zu einer Berührung kam es nicht. Nach Einschätzung der Kollegen schubste die Frau das Kind in der Absicht, eine Verletzung zu provozieren. Mutter und Sohn wurden anschließend aus dem Gefahrenbereich gebracht. Die Frau wird wegen ihres Verhaltens zur Anzeige gebracht.
Das glauben die doch langsam selbst nicht mehr!
Ich arbeite ja selbst bei einer bayerischen Behörde, aber die Vorgehensweise der bayerischen Polizei und das Verhalten der eingesetzten Beamten hat in den meisten Fällen mit rechtsstaatlichen Grundsätzen kaum etwas zu tun.
Das fängt ja schon damit an, dass man überhaupt nicht weiß, gegen wen man sich richten muss, wenn man Einwendungen gegen einen der Verwaltungsakte (Platzverweis, Gewaltanwendung) hat.
Weiterhin entsprechen die wenigsten Maßnahmen dem, gemäß Grundgesetz zugesichertem, Grundsatz der Verhältnismäßigkeit!
Einen lascheren Umgang mit der eigenen Einhaltung von Recht und Gesetz gibt es vermutlich bei keiner anderen Behörde im gesamten Verwaltungsapparat. Vielleicht noch bei der FIFA?!
Die Polizeibeamten begehen teilweise selbst Straftaten, die aber überhaupt nicht verfolgt werden.
Sowas gibt's sonst eigentlich nur in irgendwelchen Bananenrepubliken oder Diktaturen.
Es gibt allerdings auch Ausnahmen...Gott sei dank!