Vor allem ist die Begründung, die heute in der Frankenpost steht, schon sehr seltsam. Weil die Tschechen nicht in Bayern nachgefragt haben, bevor sie eine Spielerlaubnis ausstellten, bestand die Spielgenehmigung in Bayern weiter!? Demnach hätte der Grünhaider Torwart wohl nur in Cheb unberechtigt gespielt, und dem SC Grünhaid ist kein Vorwurf zu machen. Sehr seltsam. Aber Jurist möchte ich eh nicht sein. Die hätten auch die Bestimmung, dass ein Spieler, der in den letzten 4 Punktspielen in der ersten Mannschaft seines Vereins eingesetzt war, in den danach stattfindenden Begegnungen der Zweiten nicht mehr eingesetzt werden darf, so interpretiert, dass sie nur für Spiele der Zweiten gilt, die nach dem letzten Saisonspiel der Ersten stattfinden. Hätte uns also bei Bayreuth II eh nichts geholfen. Wobei ich sehr bezweifle, dass diese Interpretation ursprünglich tatsächlich gemeint war; die macht doch wohl kaum Sinn - ist halt bloß nicht sehr geschickt formuliert.
[edit] Hab den genauen Wortlaut rausgesucht: "Hat der Spieler an einem der letzten vier Verbandsspiele der höherklassigeren Mannschaft mitgewirkt, kann er in den danach stattfindenden Spielen der niederklassigeren Mannschaft nicht mehr mitspielen." Das ist imho eigentlich kaum missverständlich, für mich bezieht sich das danach ziemlich klar auf eines der letzten vier Verbandsspiele - eben das, an dem der betreffende Spieler teilgenommen hat. Aber das KSG Hof hat es tatsächlich im Fall FC Ahornberg - SpVgg Selbitz II so ausgelegt wie oben beschrieben, ist mir ziemlich unverständlich...
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Bayern Hof II gehört in die Regionalliga-Reserverunde
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