Ich zitiere Tante Wki:
Im Gründungsjahr (2008) konnten sich maximal vier zweite Mannschaften von Vereinen der beiden Bundesligen für die 3. Liga qualifizieren. Diese Regelung wurde danach jedoch ausgesetzt. Hätte dies zu zu vielen zweiten Mannschaften in der 3. Liga geführt, hätte 2010 die Regularien diesbezüglich überprüft. Es waren aber in den ersten drei Spielzeiten nie mehr als vier Zweitvertretungen gleichzeitig in der Liga. Im Gegenzug verzichteten die Vereine der Bundesligen auf das Recht, mit ihren zweiten Mannschaften im DFB-Pokal-Wettbewerb anzutreten. Zudem steht den Zweitvertretungen kein Anteil an den Fernsehgeldern zu.