Dies ist kein Widerspruch zu dem, was ich geschrieben habe, sondern eine explizite Einschränkung des Persönlichkeitsrechts (Ausnahmen im öffentlichen Interesse) "Für Zwecke der Rechtspflege und der öffentlichen Sicherheit dürfen von den Behörden Bildnisse ohne Einwilligung des Berechtigten sowie des Abgebildeten oder seiner Angehörigen vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zur Schau gestellt werden" (§24 KUG)
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Wir sind bereits dort, wo wir hingehören, in Bayreuth