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Von Dirk Meier
Frohnlach (dme) – Vier Punkte weg und die Herbstmeisterschaft futsch. So unglaublich stellt sich die Situation für den Bayernliga-Absteiger VfL Frohnlach in der Landesliga Nord dar. Der Grund: Die Frohnlacher haben für Vertragsamateur Paul Scheller die erforderlichen versicherungsrechtlichen Unterlagen beim Bayerischen Fußball-Verband (BFV) nicht rechtzeitig vorgelegt. Daher ruhte in den Spielen gegen DVV Coburg (2:2) und beim 2:1 in SV Mitterteich das Spielrecht. Erst am 10. Oktober haben die VfL-Verantwortlichen die Nachweise erbracht, seit dem ist Scheller wieder spielberechtigt. Für den Stürmer ist das natürlich ganz bitter, denn bei der Partie in Mitterteich erzielte Scheller in der 84. Minute den 2:1-Siegtreffer.
Bei den Tagungen der Landesliga Nord werden die Vereine regelmäßig darauf hingewiesen, dass sie für ihre Vertragsamateure die Unterlagen fristgerecht bis spätestens zum 30. September in München beim BFV einreichen müssen. Zehn Tage vor Ablauf dieser Frist wird der betroffene Klub dann vom BFV per Einschreiben angemahnt. So geschehen auch im Fall VfL Frohnlach. Es soll sogar noch ein zweites Schreiben des Verbands an den VfL gegeben haben. Die Vorlage dieser Nachweise ist in Paragraph 3 der Spielordnung geregelt. Aber die Unterlagen wurden vom VfL Frohnlach nicht zu diesem Termin vorgelegt. Damit ruhte das Spielrecht von Scheller zwischenzeitlich. Das ist in Paragraph 42 der Spielordnung festgelegt.
Somit war Paul Scheller in den Spielen gegen Coburg am 3. Oktober und in Mitterteich am 6. Oktober nicht spielberechtigt. Diese beiden Begegnungen werden somit mit X:0 für Frohnlach als verloren gewertet. Das bedeutet: Die Tore werden in der Tabelle aus dem Torverhältnis gelöscht, auch die Torschützen werden aus der Rangfolge genommen. Viel wichtiger ist aber: Die drei Punkte aus den betroffenen Spielen wandern zum Gegner. So können sich der DVV Coburg über zwei und der SV Mitterteich sogar über drei zusätzliche Zähler freuen. Was auf der anderen Seite natürlich die Konkurrenz im Tabellenkeller wie in Strullendorf und Stegaurach oder in Haßfurt und Thiersheim ärgern wird.
Am heutigen Dienstag tagt das Sportgericht der Bayernliga unter Vorsitz von Heinz Ferber in Nürnberg. Das Urteil dürfte klar sein: „Es handelt sich um einen Verstoß gemäß der Spielordnung. Man kann von einer entsprechenden Umwertung dieser beiden genannten Begegnungen ausgehen“, sagte Ferber gestern unserer Zeitung.
Für den VfL ist das ganz bitter, denn er verliert neben den vier Zählern damit auch noch die Halbzeitmeisterschaft an den TSV Mönchröden. Für den VfL ist das übrigens schon das zweite Mal, dass sie von einem Punktabzug betroffen sind. Im März 2006 wurden ihnen die drei Punkte nach dem 1:0-Sieg gegen den 1. FC Bad Kötzting abgezogen, weil sie statt der geforderten vier U23-Spieler nur drei gültige Akteure auf dem Spielberichtsbogen stehen hatten. Damals war der Ex-Mönchrödener Angreifer Sinan Bulat versehentlich als U23-Kicker gemeldet worden.
Neben dem Abzug von vier Zählern droht den Oberfranken auch noch eine Geldstrafe: „Dazu äußere ich mich nicht. Wir werden das in der Verhandlung am Dienstag besprechen“, so Sportrichter Ferber. Bleibt abzuwarten, ob diese Spielwertungen am Saisonende Auswirkungen auf die Abschlusstabelle haben. Für den VfL Frohnlach, das ist jetzt schon sicher, wird es sich in jedem Fall negativ auswirken.